Menschen in Zwangskontexten beraten
Manchmal werden Menschen durch Dritte in eine Beratung (oder Therapie) geschickt, ohne dass sie selbst das wollen. Zwischen dem, der diese Art Beratung anordnen kann und dem, der sie in Anspruch nehmen soll, besteht dann ein sehr asymmetrisches Machtverhältnis, ein sogenannter Zwangskontext. Aber können Beratungen oder Therapien, die auf diese Weise entstehen sollen, überhaupt nützlich sein? Schließt Zwang nicht aus, dass eine therapeutische oder beratende Beziehung entstehen kann oder sogar darf?
Konzept
Menschen, die im Zwangskontext eine Beratung oder Therapie aufsuchen müssen, befinden sich in einer schwer erträglichen Situation. Damit eine Beratung im Zwangskontext zu einem Angebot an sie werden kann, brauchen die Fachkräfte nicht nur Empathie für diese Not, sondern auch Ideen darüber, welche biografischen Erfahrungen eine Rolle spielen können, ohne dass diese Erfahrungen von den Klient*innen erzählt werden.
Im Seminar wird außerdem der Frage nachgegangen, wann und wozu Zwangskontexte von Berater*innen oder Therapeut*innen angenommen werden können und wie sie aufgebaut sein müssen. Was können Ziele für einen Zwangskontext sein? Und was gehört nicht in einen Zwangskontext?
Ziele:
Fachkräfte, vor allem aus den Erziehungs- und Familienberatungsstellen, ermutigen, auch Beratungen anzunehmen, die mit einem Zwangskontext beginnen. Der Fokus liegt dabei nicht auf Elterntrennungsberatungen, da hier durch den Rechtsstreit der Eltern noch eine andere Dynamik wirkt.
Sicherheit für die Arbeit in Zwangskontexten gewinnen (Rahmen, Auftragsklärung, Haltung, Ziele)
Menschen und ihre Hintergründe verstehen und auf dieser Basis das eigene Wissen von Beratung und Therapie in einem Zwangskontext anwenden können
Zielgruppe
Berater*innen und Therapeut*innen, vor allem der Kinder- und JugendhilfeFr., 11.09.2026 | bis 13:00 Uhr
10117 Berlin
Dozent:in(nen)
Auguststr. 80
10117 Berlin

