Mediation - Aufbauausbildung Familienmediation
Detailinformationen
Die Aufbauausbildung ermöglicht in besonderer Weise die vertiefte Befassung mit beziehungs- und entwicklungsdynamischen Hintergründen von Konflikten und Konfliktverhaltensweisen, deren Erkennen und Bearbeiten eine konstruktive Veränderung im mediativen Konfliktbearbeitungsprozess erst möglich machen. Ziel unserer Ausbildungen ist die Herausbildung einer Mediator*innenpersönlichkeit, die von interdisziplinärem Denken, mediativer Haltung und praktischem Erfahrungswissen geprägt ist.
Angewandte Methoden: Wissensvermittlung in der großen Gruppe, Rollenspiele in Kleingruppen, Selbsterfahrungsanteile, Kleingruppenarbeit, Intervision, Supervision, Peergruppenarbeit.
Die Ausbildung ist als interdisziplinäre Ausbildung konzipiert und wird analog den Grundsätzen der Familienmediation von einer erfahrenen Mediatorin BAFM und QVM, Supervisorin, Rechtsanwältin und Verfahrensbeiständin sowie einem erfahrenen Mediator BAFM und QVM und interkulturellem Trainergeleitet. Durch die Doppelbesetzung wird die nahe und persönliche Begleitung der Teilnehmer*innen gewährleistet und der interdisziplinäre Charakter der Mediation verdeutlicht. Wir verstehen Lernen als gemeinsamen Prozess des miteinander Austauschens, der Nutzung des Wissens aller Anwesenden und des aktiven Ausprobierens und Versuchens. Fragen und Diskussionen, das gemeinsame Ausloten sind dabei ausdrücklich erwünscht. Die Vorbereitung auf die eigene mediatorische Praxis inklusive der Anregung, die ersten Schritte konkret und tatsächlich zu entwickeln, kommen ebenso vor wie die historische Hinleitung zum Thema Familienmediation.
Ihre Ausbilder*innen verfügen über jahrelange Mediationspraxis und sind vor allem auf den Bereich der Familienmediation spezialisiert. Sie sind seit vielen Jahren national und international als Ausbilder*innen tätig und sind oder waren in den Redaktionsbeiräten einiger der führenden Mediationszeitschriften vertreten – siehe auch die weiterführenden Angaben zu den Ausbilder*innen.
1. Modul
Pre-Mediation und Phase 1 der Mediation
Auftragsklärung und Prinzipien der Mediation, unterschiedliche Mediationsstile, Felder der Familienmediation, Freiwilligkeit und Zwangskontexte in der Familienmediation, Co-Mediation, Haltung und Selbstreflexion als Familienmediator*in, Recht in der Familienmediation, Grundzüge des Familien- und Erbrechts, Fallarbeit und Supervision
2. Modul
Phase 2 und 3 der Mediation
Bestandsaufnahme und Themensammlung, Wiederholung von Techniken und Einführung spezieller Techniken für die Familienmediation, Möglichkeit der Visualisierung rechtlicher und finanzieller Inhalte der Familienmediation, Formulierung von Interessen, Familiensystem und Familiendynamik, Emotionen in Krisen, Einzelsitzungen, Abgrenzung: Therapie, Beratung und Mediation, Fallarbeit und Supervision
3. Modul
Phase 4 und 5 der Mediation
Optionenbildung und Verhandlung zur Lösung, Kreativ- und Verhandlungstechniken, Abschlussvereinbarung, Einbezug von externen Berater*innen, Familiensysteme, Kinder in der Mediation, queer-sensitive Familienmediation, Berufspolitisches und Zertifizierungsfragen, Marketing und Start in die Mediationspraxis, Fallarbeit und Supervision
Die Behandlung der einzelnen Themen können vom Ablauf her variieren, da sie durch uns laufend den Erfordernissen der Gruppe angepasst werden. Teil der Ausbildung sind außerdem 20 Stunden Peergruppen und Intervisionsarbeit in eigener Verantwortung.
Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Absolvent*innen nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation (BM) und/oder der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) lizensieren oder sich durch den Qualitätsverbund Mediation (QVM) zertifizieren können. Eine Lizensierung/ Zertifizierung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Grundsätzlich gilt, dass Sie als Zertifizierte/r Mediator*in oder einer vergleichbaren Qualifikation nach Absolvierung des Aufbaukurses Familienmediation die Möglichkeit haben, die jeweilige Verbandsanerkennung zu erreichen, wenn Sie 5 Mediationsfälle durchgeführt und supervisorisch haben begleiten lassen und diese 5 (BM) bzw. 2 (BAFM, QVM) Mediationsfälle dokumentiert haben. Voraussetzung beim BM und BAFM ist dabei dann auch die Verbandsmitgliedschaft (nicht bei QVM).
Anerkennung gem. § 15 FAO durch die Rechtsanwaltskammern
Die Aufbauausbildung ist so konzipiert, dass sie als Fortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwält*innen für Familienrecht von den Rechtsanwaltskammern anerkannt werden können. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Kammer nach, ob dies tatsächlich der Fall ist, da die Entscheidung, in welchem Umfang sie anerkannt werden, letztlich bei den einzelnen Rechtsanwaltskammern liegt.
Modul 1: 02.10.-04.10.2025 - jeweils 10:00 - 19:00 Uhr
Modul 2: 27.11.-29.11.2025 - jeweils 10:00 - 19:00 Uhr
Modul 3: 22.01.-24.01.2026 - jeweils 10:00 - 19:00 Uhr
Die Termine für die Info-Abende werden auf der Homepage bekannt gegeben.

